Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für kommunale Immobilien
Anfrage zur Bürgerschaftssitzung am 30.03.2023
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Immobilien war bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt es bei der fristgerechten Einreichung deutliche Defizite. Die Fraktion FÜR-WISMAR-Forum bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1.) Hat die Hansestadt Wismar als Eigentümer kommunaler Grundstücke diese Erklärung termingerecht eingereicht?
2.) Wenn nein:
- Welche vertretbaren Gründe haben zu dieser Fristüberschreitung geführt?
- Entstehen der Hansestadt Wismar aus diesem Sachverhalt heraus zusätzliche Kosten (Zwangsgeld, Verspätungszuschläge, externe Dienstleister für die Grundsteuererklärung u.ä.)?