Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für kommunale Immobilien

26.03.2023 Neues aus der Fraktion

Anfrage zur Bürgerschaftssitzung am 30.03.2023

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Immobilien war bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt es bei der fristgerechten Einreichung deutliche Defizite. Die Fraktion FÜR-WISMAR-Forum bittet um Beantwortung folgender Fragen: 

 1.)  Hat die Hansestadt Wismar als Eigentümer kommunaler Grundstücke diese Erklärung termingerecht eingereicht? 

 2.) Wenn nein:

  • Welche vertretbaren Gründe haben zu dieser Fristüberschreitung geführt?
  •  Entstehen der Hansestadt Wismar aus diesem Sachverhalt heraus zusätzliche Kosten (Zwangsgeld, Verspätungszuschläge, externe Dienstleister für die Grundsteuererklärung u.ä.)?