Ausschüsse der Bürgerschaft

In den Ausschüssen, die bis auf den Hauptauschschuss und den Eigenbetriebsausschuss kein eigenständiges Beschlussrecht haben, werden die Beschlussvorlagen des Bürgermeisters oder der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder beraten und ein (zustimmendes oder ablehnendes) Votum für die Bürgerschaft beschlossen. In den Ausschüssen können neben den Bürgerschaftsmitgliedern auch sachkundige Einwohner mitarbeiten (Ausnahmen bei den einzelnen Ausschüssen). Nach der Hauptsatzung wurden folgende Ausschüsse mit ihren Arbeitsschwerpunkten gebildet:

Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales mit folgenden Aufgaben:

  • Schulwesen,
  • Kulturförderung und kulturelle Einrichtungen,
  • Förderung und Pflege des Sports und Sportstätten,
  • Kinder- und Jugendangelegenheiten im eigenen Wirkungskreis,
  • Soziale Angelegenheiten, Gesundheit, Familie, Behinderte, Senioren, Wohnen,
  • Angelegenheiten der Hochschule
Bau- und Sanierungsausschuss mit folgenden Aufgaben:
  • Flächennutzungsplanung,
  • Bauleitplanung,
  • Einvernehmen mit der Gemeinde (gemäß Beschluss der Bürgerschaft),
  • Satzungen auf dem Gebiet des Baurechtes,
  • Erschließungsverträge,
  • städtebauliche Verträge, sofern diese nicht § 7 Absatz 7 dieser Satzung unterfallen,
  • Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten,
  • öffentliche (Verkehrs-)Anlagen, soweit eine Zuständigkeit im eigenen Wirkungskreis gegeben ist,
  • Vergabe von Fördermitteln für die Sanierung in der Hansestadt Wismar,
  • sonstige Sanierungsangelegenheiten,
  • Stadtentwicklungsplanung,
  • Welterbeangelegenheiten,
  • Denkmalpflege,
  • Landschaftspflege.
Verwaltungsausschuss mit folgenden Aufgaben:
  • zentrale und allgemeine Verwaltungsaufgaben,
  • Recht, Sicherheit und Ordnung,
  • Brandschutz,
  • Gebietsveränderungen,
  • Personalwesen,
  • Stellenplan,
  • Gleichstellungsangelegenheiten,
  • Grundstücksangelegenheiten
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe mit folgenden Aufgaben:
  • Wirtschaftsförderung einschließlich Hafen- und Schifffahrt,
  • Angelegenheiten der Gesellschaften mit beschränkterHaftung, an denen die Hansestadt Wismar beteiligt ist,
  • Tourismus und Marketing
  • Welterbeangelegenheiten mit touristischem Bezug
Finanzausschuss mit folgenden Aufgaben:
  • Finanz- und Haushaltswesen,
  • Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, soweit sie nicht in der Zuständigkeit der Eigenbetriebe liegen bzw. diese betreffen.
Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz mit folgenden Aufgaben:
  • Energiemanagement
  • Entwicklung und Fortsetzung von allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien für Umwelt-, Klima- und Energieentwicklungsziele
  • Anregeungen von Maßnahmen der Stadt auf dem Gebeit des Umweltschutzes sowie MItwirkung bei deren Umsetzung
  • Behandlung von Grundsatzfragen in Umwelt- und Klimaschutzaspekten
Eigenbetriebsausschuss mit folgenden Aufgaben:

sämtliche Angelegenheiten der Eigenbetriebe

  • „Seniorenheime der Hansestadt Wismar“ und
  • „Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar“.
Die Mitglieder des Eigenbetriebsausschusses und deren Stellvertretung setzen sich ausschließlich aus Bürgerschaftsmitgliedern zusammen. Er ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils aktuellenFassung. Diesem Ausschuss wird auf der Grundlage der geltenden Eigenbetriebssatzungen die Entscheidungsbefugnis in den dort genannten Angelegenheiten und Wertgrenzenübertragen. In allen anderen Angelegenheiten wird der Ausschuss beratend tätig.
Hauptausschuss:
Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister neun Bürgerschaftsmitglieder an. Die Bürgerschaft wählt neben diesen neun weitere Bürgerschaftsmitglieder als stellvertretende Hauptausschussmitglieder. Diese sind den jeweiligen Fraktionen oder Zählgemein-
schaften zugeordnet und werden immer dann tätig, wenn ein Mitglied der Fraktion oder Zählgemeinschaft verhindert ist. Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Absatz 3 KV M-V der Bürgerschaft als wichtige Angelegenheiten vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften (der Hauptsatzung) dem Bürgermeister übertragen werden. Davon unberührt bleiben die dem Bürgermeister gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, insbesondere die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Sitzungen des Hauptausschusses sind nicht öffentlich.
Rechnungsprüfungsausschuss:
Dessen Mitglieder und deren Stellvertretung setzen sich ausschließlich aus Bürgerschaftsmitgliedern zusammen. Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt nicht öffentlich.