Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar

Auf der Bundesebene beschließt der Bundestag Gesetze, die für ganz Deutschland gelten.

Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beschließt der Landtag Gesetze, die im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern gelten.

Auf der kommunalen Ebene werden keine Gesetze beschlossen; die gebräuchliche Bezeichnung „Stadtparlament“ ist insofern nicht korrekt, wird aber häufig gebraucht.

Die mehr als 800 Gemeinden (Kommunen) in Mecklenburg-Vorpommern haben von den jeweiligen Bürgern gewählte Gemeindevertretungen; in Wismar wurde die Bezeichnung „Bürgerschaft“ gewählt, wie in anderen Hansestädten. Die Bürgerschaft ist die Gemeindevertetung der Hansestadt Wismar und für die wichtigen Belange und Angelegenheiten der Gemeinde zuständig.

Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahl hat jeder Einwohner/jede Einwohnerin ab 16 Jahren drei Stimmen, die er alle einer Kandidatin/einem Kandidaten oder verteilt auf mehrere Kandidaten geben kann.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat – in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl – 37 Bürgerschaftsmitglieder (oder umgangssprachlich 37 Abgeordnete).

Die Bürgerschaftsmitglieder haben die Möglichkeit, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, es gibt aber auch fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder. Die Bürgerschaft hat verschiedene Fachausschüsse gebildet, hier sind neben Bürgerschaftsmitglieder auch sachkundige Einwohner tätig.

Die Zusammensetzung der Bürgerschaft, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten auch der Abgeordneten sind in der Kommunalverfassung M-V geregelt und werden ergänzt durch die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar und durch die Geschäftsordnung der Bürgerschaft.

Auch Ihre Rechte und Pflichten als Bürgerinnen und Bürger und Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten (z. B. Wahlen, Anfragen und Anregungen in der Einwohnerfragestunde, Bürgerbegehren, Mitwirkung als sachkundiger Einwohner etc.) sind dort geregelt. Dazu ein Beispiel:

§ 3 KV M-V

Einwohner, die das 14.Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Bürgerschaftssitzung FRAGEN  an alle Bürgerschaftsmitglieder und den Bürgermeister […] zu stellen und VORSCHLÄGE oder ANREGUNGEN zu unterbreiten […]

Darüber hinaus können sich alle Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich direkt an eine oder an alle Fraktionen wenden, auch an die Für-Wismar-Fraktion. Dann können wir Ihre Stimme sein.

Tagesordnungen, Anfragen und Anträge

Die aktuellen Tagesordnungen, unsere Anträge und Anfragen finden Sie im Ratsinformationssystem der Hansestadt Wismar, Sitzungskalender, unter dem Datum der Sitzung.

Dort finden Sie auch die öffentlichen Ausschusssitzungen, zu denen Sie als Bürger ebenfalls herzlich eingeladen sind