Video-Aufzeichnungen von Bürgerschaftssitzungen …

17.10.2020 Anträge

… hoffentlich bald auch in Wismar!

Der dritte Versuch soll nun endlich erfolgreich sein. Nach erster Initiative durch die Vertreter der Piraten in der vorherigen Wahlperiode hat die Fraktion FÜR-WISMAR-Forum in der Februar-Sitzung den Antrag eingebracht, dass die Bürgerschaftssitzungen als Video aufgezeichnet werden und den Bürgerinnen und Bürgern live und/oder zeitversetzt zur Verfügung gestellt werden. Jedoch konnte die Bürgerschaft das nicht sofort entscheiden; Fragen der genauen Umsetzung und der Finanzierung sollten erst noch in zwei Fachausschüssen beraten werden.

Und dann kam der Corona-bedingte Lockdown, der Ausfall vieler Sitzungen und danach Beschränkungen im Hinblick auf solche größeren Zusammenkünfte. Was also lag näher, als nun die digitale Teilnahme für die Wismarer und Wismarerinnen zu ermöglichen?

Der Finanz- und auch der Verwaltungsausschuss der Bürgerschaft haben die Einführung dieses Bürgerservices mehrheitlich befürwortet. Und so lautet nun unser Antrag für die kommende Bürgerschaftssitzung am 29.10.2020:

Die Bürgerschaft beschließt, dass Bürgerschaftssitzungen spätestens ab der Sitzung der Bürgerschaft im Februar 2021 als Video aufgezeichnet werden, im Internet live abgerufen (Live-Streaming), für einige Zeit gespeichert und zeitversetzt abgerufen werden können (On-Demand-Streaming). Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendige Technik zu beschaffen und zu installieren sowie die finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen.

Dazu sind

  • das Aufzeichnungskonzept zu erstellen und mit der Bürgerschaft abzustimmen
  • die Details der Präsentation im Internet abzustimmen
  • die notwendigen Änderungen der Hauptsatzung vorzulegen
  • und einen Vorschlag für die Deckung der laufenden Kosten zu unterbreiten (Höhe der Kosten und Haushaltstitel).

Aus der Begründung:

Im Ergebnis der gemeinsamen Sitzung am 12.08.2020 haben der Verwaltungs- und der Finanzausschuss mehrheitlich für die Einführung eines Live-Streamings von Bürgerschaftssitzungen gestimmt.

Live-Übertragungen von Bürgerschaftssitzungen und die Möglichkeit des zeitversetzten Ansehens schaffen maximale und unverfälschte Transparenz über die Arbeit der Bürgerschaft und die politischen Debatten. Sie unterstützen das Öffentlichkeitsgebot auf bestmögliche Weise und sind deshalb für viele Parlamente und Stadtvertretungen mittlerweile eingeführt worden. Mit Wismar vergleichbar gibt es solchen Bürgerservice bereits in Schwerin, in Rostock, in Stralsund und von der Bürgerschaft beschlossen bald auch in Greifswald.

Vor der Umsetzung ist mit der Bürgerschaft abzustimmen, welche Art der Aufzeichnung erfolgen soll (statisch oder dynamisch etc.).

In den zurzeit ohnehin gerade laufenden Prozess der Überarbeitung der Hauptsatzung sind die rechlichen Änderungen einzupflegen, die solche Veröffentlichungen auch rechtlich absichern. Laut Stellungnahme des Rechtsamtes sind solche Übertragungen grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn sie § 29 Abs. 5 KV M-V beachten.

Und hier das Beispiel aus Rostock: