Bürgerschaftssitzung am 13.12.2018

27.12.2018 Berichte über Bürgerschaftssitzungen

So kurz vor Weihnachten haben die Bürgerinnen und Bürger wahrscheinlich andere Gedanken im Kopf als in der Einwohnerfragstunde Fragen, Hinweise, Anregungen an die Bürgerschaft oder an den Bürgermeister zu geben. Die Adventszeit gehört der Gemütlichkeit, den Genüssen, Freunden und Kollegen, dem Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt etc. … und das ist auch gut so.

Die Bürgerschaft musste allerdings noch einmal tagen in diesem Jahr, mit einer kurzen und relativ unproblematischen Tagesordnung.

Zwei Änderungsanträge zur Tagesordnung waren zu beraten und zu beschließen. In dem ersten ging es um die Erweiterung des nicht öffentlichen Teils, da im Hinblick auf einen Grundstücksverkauf eine terminlich dringende Entscheidung getroffen werden sollte. Der zweite Antrag, der von der FÜR-WISMAR-Fraktion zusammen mit der Fraktion GRÜNE/FDP gestellt wurde, war ebenfalls ein sog. Dringlichkeitsantrag, der außerhalb der vorgegebenen Antragsfristen noch kurzfristig auf die Tagesordnung sollte. Hierbei ging es um die Verteilung der zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Mit Bescheid vom 05.04.2018 wurden der Hansestadt Wismar zusätzliche Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung in Höhe von 113.869,08 EUR bewilligt. Zusätzlich wurden mit Bescheid vom 06.11.2018 weitere Mittel in Höhe von 29.297,88 EUR bewilligt. Über die Verteilung des Gesamtbetrages hat der Kultur- und Sozialausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2018 befunden und den Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich befürwortet. Der Einreichschluss für Antrag zur heutigen Bürgerschaftssitzung war ebenfalls am 03.12.2018, allerdings schon um 12 Uhr. Das Ergebnis der Ausschusssitzung war weder bekannt noch vorherzusehen, so dass ein rechtzeitiger Antrag nicht gestellt werden konnte. Die Verwaltung hatte dem Ausschuss vorgeschlagen, mit den Mitteln einen Teil der Planungskosten und sonstige im Zusammenhang mit Neubauten stehende Kosten zu decken. Alle dafür genannten Projekte laufen jedoch bereits oder wurden schon bewilligt. Die zusätzlichen Mittel dienen also lediglich einer Kostensenkung für Träger, Eltern und für die Hansestadt Wismar (städtischer Anteil an den Kitakosten) für ohnehin anfallende Kosten. Eine Qualitätsverbesserung im Hinblick auf die Kindertagesbetreuung selbst ist damit nicht verbunden. Es wurden keine Maßnahmen angeregt oder gefördert, die nicht schon in der Planung sind. Den Kindern oder der Arbeit der Erzieherinnen kommen diese Mittel daher nicht kurzfristig und spürbar zugute. Wir gingen davon aus, dass es solches Verbesserungspotential in den Kitas gibt und dass die Kitas hierzu praktikable Vorschläge unterbreiten können. Außerdem sollte gewährleistet werden, dass sich alle Kitas beteiligen können und eine Chance bekommen, zusätzliche Mittel zu erhalten. Das war bei dem bisherigen Verfahren und Verteilungsvorschlag nicht der Fall.

Aus Sicht der beantragenden Fraktionen sollte also über diese Entscheidung die Bürgerschaft nochmal beraten, bevor mit Erteilung der Förderbescheide die Mittel verausgabt werden. Vom Bürgermeister mussten wir uns den Vorwurf gefallen lassen, dass wir die Mehrheiten im Ausschuss nicht akzeptieren und nun versuchen würden, diese auf dem Weg über die Bürgerschaft zu kippen. Und damit hatte er in gewissem Sinne auch Recht. Im Ausschuss sitzen schließlich nur 9 Mitglieder, davon einige sachkundige Einwohner. In der Bürgerschaft sind wir dagegen 37 Mitglieder, so dass eine Entscheidung auf breiterer Basis diskutiert und getroffen werden kann. Aber die Mehrheit dieser Bürgerschaft folgte unserem Anliegen schon bei der Aufnahme in die Tagesordnung nicht; einer inhaltlichen Diskussion war damit der Weg versperrt.

Wie immer hatte der Bürgermeister eine Menge zu berichten und nicht alles steht in der örtlichen Zeitung. Aber für Sie zum Nachlesen

In den ersten Beschlussvorlagen hatte die Bürgerschaft dann über die Haushaltsführung des Jahres 2015 zu entscheiden. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Hansestadt Wismar und die Entlastung des Bürgermeisters wurden mehrheitlich beschlossen. Die Einwände der FDP (zwei Jahre zu spät, unvollständig, Haushalt nicht ausgeglichen, fehlende Aussagen zur Zielerreichung) konnten daran nichts ändern.

Folgende Vorlagen des Bürgermeisters wurden ohne Erläuterungen oder Erörterungen beschlossen:

  • Städtebauliche Gesamtmaßnahme “Altstadt Wismar” Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2019
  • Europa- und Kommunalwahl 2019
  1. Bildung der Wahlbereiche zur Wahl der Bürgerschaft
  2. Gemeindewahlleitung
  3. Anzahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
  4. Aufwandsentschädigung / Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände und Hilfskräfte für die Europawahl und die Kommunalwahlen


  • Wirtschaftspläne 2019 der kommunalen Unternehmen und der Eigenbetriebe der Hansestadt Wismar
  • Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 25. Änderung des Flächennutzungsplanes “Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche im Bereich Hoher Damm/Müggenburger Weg”, Aufstellungsbeschluss
  • Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 48/18 “Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm”
  • Vertretung der Hansestadt Wismar bei der ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2019 durch die Bürgerschaftsmitglieder Karin Lechner und Bernd Hilse

Die Hansestadt Wismar ist bereits seit 1990 Mitglied des Deutschen Städtetages (DStT). Der Deutsche Städtetag hat die Aufgabe, die Arbeit auf den Gebieten des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Er erfüllt diese Aufgabe vor allem durch Beratung der staatlichen und kommunalen Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung der einschlägigen Gesetze und Bestimmungen sowie durch Erfahrungsaustausch. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages. Sie beschließt über die ihr vom Hauptausschuss unterbreiteten Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und wird alle zwei Jahre einberufen. Für die Hauptversammlung 2019 sind drei Tage angesetzt (4. – 6. Juni 2019).

  • Neufassung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes und der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar
  • Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar, darunter eine Spende in Höhe von 1.200 € von der Volks- und Raiffeisenbank für einen Weihnachtsstern

Zum Schluss blieb einzig noch, den Antrag der CDU-Fraktion über einen „kostenfreien Großparkplatz im Bereich der neuen Hochbrücke“ zu beraten und zu beschließen. Der Bürgermeister sollte beauftragt werden, sich im Zusammenhang mit der Planung der neuen Hochbrücke dafür einzusetzen, dass in dem frei werdenden Areal ein weiterer kostenfreier Großparkplatz errichtet werden kann. Und das Landesstraßenbauamt sollte dazu aufgerufen werden, diese Forderung in den Planungen zu berücksichtigen. Das aber war der deutlichen Mehrheit der Bürgerschaft zu „zukunftsorientiert“. Wer weiß schon heute, wie in fünf oder mehr Jahren die Verkehrs- und Parksituation und wie die Haushaltssituation der Stadt sein werden? Und mindestens eine neue Bürgerschaft wird bis dahin gewählt werden, die dann durch diesen Beschluss gebunden wäre. Also abgelehnt.

Die nahe Zukunft dagegen war Weihnachten. Und eine Pause zwischen den Jahren, auf die sich nun nach dieser doch recht kurzen Bürgerschafts-sitzung sicher alle freuten.

Wir sehen uns (hier) wieder in 2019!

Ihnen allen einen guten Rutsch in ein gesundes, glückliches, erfolgreiches Neues Jahr.