Mitreden sollte nur, wer sich auch wirklich auskennt!

03.06.2018 Berichte über Bürgerschaftssitzungen

Der Facebook-Kommentar von Detlef Schmidt am 01.06.2018 (siehe unten) kann nicht unwidersprochen bleiben. Denn er diskreditiert das Engagement und die Arbeit auf unsachliche Weise, zeigt Nichtwissen, eine SPD- oder Bürgermeisterhörigkeit und zeugt von einem sehr “merkwürdigen” Demokratieverständnis. Das ist bedauerlich, ist Herr Schmidt den Bürgern in Wismar als “Stadtschreiber” doch sehr bekannt, wird gehört und gelesen und ist zudem 2015 mit dem  Ehrenring ausgezeichnet worden, der zweithöchsten Ehrung der Hansestadt Wismar; von der Bürgerschaft , die er nun und immer wieder verunglimpft.

Die Wismarer Bürgerinnen und Bürger haben Vertreter von sieben Parteien und einer Wählergruppe beauftragt, ihre durchaus unterschiedlichen Interessen wahrzunehmen. Die Deutungs- und Meinungshoheit hat nicht die SPD und auch nicht ihr Bürgermeister. Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und vom Streiten um das richtige Konzept. Das darf man nicht in Frage stellen und sich dann wundern, dass die Bürger den Glauben in die Demokratie oder in ihre Mitbestimmung verlieren.

Zu den Fakten im Einzelnen:

  • Als Blockparteien werden politische Parteien bezeichnet, die neben der herrschenden Partei in einem Parteienblock zusammengeschlossen sind, ohne demokratische Macht als Opposition ausüben zu können. Sie stehen nicht in Wahlkonkurrenz zur herrschenden Partei. Diese als Beleidigung gemeinte Bezeichnung passt also garnicht auf die Parteien in unserer Bürgerschaft. Vielleicht entspricht das dem Wunsch von Herrn Schmidt oder der “herrschenden” SPD?
  • Zwei Tage vorher eingereichten …. was? Für das Einreichen unserer Anträge gibt es Fristen, sie müssen am Montag der Vorwoche der Bürgerschaftssitzung bis um 12 Uhr im Büro der Bürgerschaft eingegangen sein, sonst kommen sie nicht auf die Tagesordnung.
  • Freiwillige” Berichte/Antworten des Bürgermeisters zu den Anträgen. Diese Informationen zu den Anträgen sind tatsächlich nicht in der Kommunalverfassung oder in der Geschäftsordnung vorgesehen. Irgendwann hat der Bürgermeister damit angefangen, die Anträge zu kommentieren und vor allen Dingen deutlich zu machen, warum der jeweilige Antrag falsch ist. Sachdienliche Hinweise im Sinne eines Ermöglichens gab es selten bis nie. Insofern müssen wir uns vor der Bürgerschaftssitzung damit befassen können und dafür stehen die Fraktionssitzungen aller Fraktionen am Dienstagabend vor der Bürgerschaft zur Verfügung. Insofern ist es nur berechtigt, dass die Berichte des Bürgermeisters spätestens am Dienstagnachmittag eingehen. Nur damit bekämem die Fraktionen eine Chance, sich mit den Argumente auseinanderzusetzen, ihre Anträge evtl. anzupassen etc. Das dient im Übrigen einer sachlichen und zügigen Diskussion in der Bürgerschaft und insgesamt guten Entscheidungen. Daran sollte auch Herr Schmidt Interesse haben.
  • Die Vorbereitung auf die Bürgerschaft beginnt mit der Abstimmung über die einzureichenden Anträge in den Fraktionen, sie findet in den Ausschusssitzungen statt und schließlich in der erwähnten Fraktionssitzung am Dienstag. Woher Herr Schmidt die Beobachtung nimmt, dass wir die Unterlagen erst kurz vor der Sitzung öffnen, ist uns schleierhaft. Sie stehen zehn Tage vorher digital in Allris zur Vefügung. Hat Herr Schmidt Zugang zu Allris und kann nachsehen, wann welches Bürgerschaftsmitglied die Unterlagen dort liest?
  • An die “kommunalen Satzungen” und an die Kommunalverfassung halten wir uns. Und selbtsverständlich ist es das Recht jeder Fraktion, ihre eigenen Anträge zurückzuziehen. Das war kein Manöver. Alle Anträge waren und sind uns so wichtig, dass wir die Gegenargumente in Ruhe abwägen möchten. Keiner der Anträge war zeitkritisch, so dass wir uns mit gutem Gewissen zu diesem Schritt entschieden haben. Das sollte auch den Bürgermeister (und Herrn Schmidt) freuen, denn er wird es sicher wollen, dass wir uns mit seiner Auffassung ausreichend befassen, um “Schaden” von der Hansestadt abzuwenden.