Hundeauslauffläche im Bürgerpark

13.05.2022 Anträge, Bürgerschaft, Neues aus der Fraktion

Antrag der Fraktion FÜR-WISMAR-Forum, Fraktion DIE LINKE., CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bürgerschaft am 19.05.2022

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, das im Bürgerpark als Freilauffläche für Hunde ausgewiesene Areal dahingehend zu ertüchtigen, dass es den Ansprüchen der Hundehalter, der Hunde und den berechtigten Interessen anderer Benutzer des Bürgerparks entspricht. Dazu ist die Analyse des Tierschutzvereins Wismar und Umgebung e.V. (liegt dem Antrag bei) weitestgehend zu berücksichtigen. Die finanziellen Mittel dafür sind in den nächsten Haushalt einzustellen.

Begründung:

Dieser Antrag ist der 3. Anlauf für eine nutzbare Hundeauslauffläche in der Hansestadt Wismar. Prüfaufträge der SPD (plus Änderungsantrag der CDU) aus 2018 und der Fraktion FÜR-WISMAR-Forum aus 2021 wurden in Bericht/Antwort-Beiträgen grundweg negativ beschieden. Da es offensichtlich Probleme bei der Neueinrichtung von Hundeauslaufflächen gibt, zielt dieser Antrag nunmehr auf die Ertüchtigung dieser einzigen „Freilauffläche für Hunde“ der Stadt ab. Auch dazu gibt es einen Bericht/Antwort des Bürgermeisters. Anders als dort dargestellt, ist die Hundewiese eben nicht so angelegt, dass Nutzungskonflikte vermieden werden. Bei einem nicht eingezäunten Gelände, unmittelbar neben einem öffentlichen Grillplatz, einem Volleyballfeld und von Radfahrern sowie Joggern genutzten Wegen sind diese Konflikte vorprogrammiert. Es wird auch kein Exerzierplatz für Hunde mit der Gebrauchshunde-Prüfung IPO-3 gefordert, sondern eine Möglichkeit, dass auch der Dackelmischling vom Friedenshof und der getrimmte Pudel aus der Neustadt unangeleint laufen kann und darf. Dort können dann auch die Grundlagen für das Verhalten und Gehorsam gelegt werden. 

Man kann allerdings schwer die Auslastung des ausgewiesenen Platzes nachweisen, weil er in dieser Form einfach nicht funktioniert. Zur Finanzierung sei gesagt, dass die Hundesteuer zwar keine zweckgebundene Abgabe ist, aber es ist der Stadt auch nicht verboten, von den jährlichen Einnahmen (183.000€ in 2020) gute 10% für eine einmalige Aufwendung zur Ausstattung und jährlich einen weitaus geringeren Anteil für die Unterhaltungskosten in den Folgejahren aufzuwenden.

Ergebnis: Der Antrag wurde durch die Bürgerschaft einstimmig beschlossen!