Auszug – Änderung der Sondernutzungssatzung aufgrund der pandemischen Lage

19.01.2022 Neues aus der Fraktion

(Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE Linke., Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion FÜR-WISMAR-Forum, CDU-Fraktion, Fraktion Liberale Liste – FDP zur Bürgerschaftssitzung am 16.12.2021)

Beschlussvorschlag:

3. Änderungssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar

Sondernutzungssatzung

Nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 16.12.2021 wird die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar (Sondernutzungssatzung) vom 19.12.2016, geändert durch die bereits außer Kraft getretene 2. Änderungssatzung vom 27.05.2021 erlassen:

Artikel 1 – Satzungsänderung

In § 13 Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender neuer Satz 3 angefügt:

„Ergänzend zu Satz 1 wird von der Festsetzung der Gebühren für die Gastronomiemöblierung, die Warenausstellung vor Ladenlokalen und für Werbeaufsteller gemäß Anlage 2 – Gebührentarif – B- Nr. 1, 7 und 11 antragsfrei für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 aus Gründen der bestehenden Pandemie ganz abgesehen.“

Artikel 2 – In-Kraft-Treten

Diese 3. Änderungssatzung tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft.

Artikel 3 – Außer-Kraft-Treten

Diese 3. Änderungssatzung tritt mit Ablauf des 30.06.2022 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 beschlossen