Öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Ersatzneubau für die Hochbrücke Rostocker Straße

27.04.2021 Neues aus der Fraktion

Antrag zur Bürgerschaftssitzung am 29.04.2021 (Interfraktioneller Antrag der Fraktion FÜR-WISMAR-Forum, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Liberale Liste – FDP, Bernhard Schubach)

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister mit der zeitnahen Organisation und Durchführung einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Ersatzneubau für die Hochbrücke Rostocker Straße unter Berücksichtigung folgender Aspekte:

–        Einladung des Eigentümers der „Wismaria“, Herrn Dr. Roehr

–        Einladung der AG Baukultur und von Herrn Stöckl mit Gelegenheit der Vorstellung der alternativen

Konzept für den Ersatzneubau

–        Vorstellung der Vorzugsvariante und der Abwägungen durch das Verkehrsministerium/LSBA

–        Weiterer Teilnehmerkreis:

–        Verantwortliche der Stadtverwaltung

–        Verantwortliche des Landkreises

–        Mitglieder der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse

–        Bürgerinnen und Bürger

–        Modalitäten der Durchführung unter Berücksichtigung der Coroanschutzverordnung nach näherer

Absprache (öffentlich in Präsenz oder in einem öffentlichen Online-Format)


Begründung:


 Bei dem Ersatzneubau zur verschlissenen Hochbrücke handelt es sich um ein weichenstellendes Großprojekt für die Zukunft Wismars mit jahrzehntelangen Auswirkungen auf den Verkehr, die Stadtentwicklung sowie für Grundstückseigentümer, Unternehmen und jeden jetzigen und zukünftigen Bürger der Stadt.

Aus diesem Grund ist eine umfassende Information über die derzeitigen Pläne und das Aufnehmen von Fragen und Anregungen zum jetzigen Zeitpunkt der noch nicht abgeschlossenen Planungen im Sinne frühzeitiger Bürgerbeteiligung unerlässlich.

Bericht/Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die Beschlussvorlage wird erneut auf die Baulastträgerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Hochbrücke verwiesen. Demzufolge ist das Land auch Vorhabenträger für den Ersatzneubau und wird hierfür das notwendige Planrecht über ein Planfeststellungsverfahren erwirken.

Die Verantwortung für das Vorhaben liegt ausschließlich beim Land Mecklenburg-Vorpommern. Demzufolge sollte auch die Durchführung derartiger Veranstaltungen beim Vorhabenträger verbleiben. Die Beschlussvorlage oder vielmehr die Bitte zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung sollte durch die Bürgerschaft an die Straßenbauverwaltung des Landes gerichtet werden.