Naturbühne Bürgerpark

13.05.2021 Anfragen, Bürgerschaft, Neues aus der Fraktion

Anfrage zur Bürgerschaftssitzung am 28.04.2021

Update!

Der Bürgerpark leistet einen wichtigen Beitrag zur Naherholung für die Wismarer Bürger und sollte sich
daher in einem ausreichend nutzbaren und gepflegten Zustand befinden. Dies gelingt derzeit nicht in
allen Teilen des Bürgerparks.
Die Naturbühne ist dauerhaft gesperrt. 2014 spielten noch Bands auf der Bühne. 800 Fans feierten
damals ausgelassen. 2015 fand das Holi-Festival mit ca. 1000 Besuchen statt. Die teilnehmenden DJs
hatten genug Platz auf der Bühne. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Pandemielage keine
Veranstaltungen möglich sind, wird dies in Zukunft wieder der Fall sein.
Die Fraktion FÜR-WISMAR-Forum bittet daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wann ist mit der Reparatur der Naturbühne und erneuter Freigabe zu rechnen?
  2. Gibt es seitens der Hansestadt Wismar Planungen zu kulturellen Veranstaltungen unter Nutzung der
    Naturbühne?
  3. Wird die Naturbühne nach Reparatur und Freigabe durch Dritte nutzbar sein? Wenn ja, gibt es
    Auflagen oder Beschränkungen für eine Nutzung?

Antworten der Verwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Wann ist mit der Reparatur der Naturbühne und erneuter Freigabe zu rechnen?

Im Juli 2019 ist an der Naturbühne (=Seebühne Bürgerpark) eine Bauwerkshauptprüfung durchgeführt worden, welche in einem Prüfbericht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sich das Bauwerk in einem nicht ausreichenden Zustand befindet. Das Bauwerk weist viele Schäden und Mängel auf, die die Stand- und die Verkehrssicherheit sowie die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen. Solche Schäden sind beispielsweise rostende Stahlrammpfähle, gesplitterte Holzrammpfähle, Braun –und Weißfäule im Holzbohlenbelag, defekte Schraubverbindungen, Betonschäden im Bereich der Kammerwände sowie Müll- und Schmutzablagerungen auf den Böschungen. Diese Mängel erforderten eine Absperrung der Seebühne durch Bauzäune.

Entsprechend der im Prüfbericht empfohlenen Maßnahmen wurde zunächst durch den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb ein Informationsangebot für das Auswechseln des Holzbohlenbelags eingeholt, welches dafür Kosten zwischen 120.000 € und 140.000 € vorsieht. Noch keine belastbaren kalkulatorischen Angaben liegen für die Beseitigung der anderen genannten Schäden und für die Reparatur der Sitzbänke auf der Zuschauertribüne vor.

Mit einer Reparatur und einer erneuten Freigabe kann aber erst dann gerechnet werden, wenn die finanziellen Mittel für die entsprechenden Beauftragungen bereitstehen. Das ist derzeit nicht der Fall.

2. Gibt es seitens der Hansestadt Wismar Planungen zu kulturellen Veranstaltungen unter Nutzung der Naturbühne?

Aktuell liegen keine Planungen vor. Wegen der Corona-Pandemie gewann im vergangenen Sommer das Format von dezentralen Open-Air-Veranstaltungen zunehmend an Bedeutung, so dass diesseits eine nachhaltige Akzeptanz dieser Art von Veranstaltungen erwartet wird, was für eine zukünftige Nutzung der Bühne sprechen könnte.

Allerdings sollten dann die erforderliche Traglast der gesamten Bauwerkskonstruktion für die Nutzung als kommerzielle Bühne unter Beibehaltung der Zugänglichkeit für die Besucher des Bürgerparks und des Tierparks, die notwendigen baulichen Vorrichtungen für einen flexiblen Auf- und Abbau von Bühnenpodesten sowie die Kapazität der Zuschauertribüne detailliert und zunächst ergebnisoffen geprüft werden. Gegenwärtig sind 650 Zuschauer möglich, bei Wegnahme der Bepflanzung wären es 1.500 bis 2.000 Plätze. Da sich in unmittelbarer Nähe ein Wohngebiet befindet, wären Belange des Lärmschutzes ebenfalls zu berücksichtigen.

Diese Prüfungsphase mit nachfolgender Planung und Ausführung der notwendigen Arbeiten wird Zeit in Anspruch nehmen. Unterdessen bestehen alternative Möglichkeiten für Veranstaltungen im Bürgerpark, zum Beispiel auf der ca. 1.000 m² großen befestigten Fläche westlich der Naturbühne. Die Verwaltung wird der Bürgerschaft nach Abschluss der internen Konzeptphase von sich aus eine mögliche künftige Nutzung der Seebühne vorschlagen. 

3. Wird die Naturbühne nach Reparatur und Freigabe durch Dritte nutzbar sein? Wenn ja, gibt es Auflagen oder Beschränkungen für eine Nutzung?

Sollte die Bühne sowohl nach positiver technischer Einschätzung als auch nach vertretbarer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wieder in Nutzung gebracht werden, können auch Dritte dort Veranstaltungen durchführen. Es obliegt dann der Bewertung des Veranstalters, ob die Naturbühne unter Berücksichtigung aller Belange des Lärmschutzes, der Platzkapazität und des Aufwands für die Bühnenaufbauten der für ihn geeignete Veranstaltungsort ist. In den letzten fünf Jahren gab es keine Anfrage von Dritten zur Durchführung einer Veranstaltung.