Baumfällarbeiten im Bereich des ehemaligen HEVAG-Geländes

13.03.2021 Neues aus der Fraktion

Aus Ihrem Antwortschreiben BA/2021/3814 ist ersichtlich, dass auf dem städtischen Grundstück nördlich des HEVAG Geländes (zukünftiger öffentlicher Parkplatz und auf dem Gebiet des heutigen Hundesportplatzes) großflächig Bäume gefällt wurden, obwohl  noch keine Waldumwandlung stattgefunden hat und auch keine Fällgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Als Argument für die Baumfällungen geben Sie die Dekontamination der Fläche an, obwohl diese Fläche entsprechend der öffentlichen Auslegung außerhalb des Bodensanierungsgebietes liegt. Daraus ergeben sich neue Fragen und deren Beantwortung wir bitten: 

1. Haben zusätzliche Bodenuntersuchungen auf dem Gebiet des Hundesportplatzes und dem geplanten öffentlichen Parkplatzes nach Juli 2020 (Zeitpunkt der Offenlegung) stattgefunden?

2. Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis haben diese geführt?

3. Lag zum Zeitpunkt der Baumfällungen eine Anordnung zur Bodensanierung vom STALU vor?

4. Wer hat die Baumfällungen veranlasst?
 

5. Warum wird der notwendige Ausgleich des Waldverlustes nicht durch Schaffung neuer Waldflächen auf stadteigenen Flurstücken geschaffen?

6. Wie und wann wurde der Hundesportverein über die Baumfällungen auf seinem Gelände informiert. Wenn nicht, warum nicht?

Antworten der Verwaltung:

 Zu 1.) Bodenuntersuchungen auf den entsprechenden Gebieten haben bereits vor Juli 2020 stattgefunden.

Zu 2.) Die Bodenuntersuchen für die Fläche des geplanten öffentlichen Parkplatzes haben bereits im Rahmen der Parkplatzbewirtschaftung durch den EVB im Jahr 2013 stattgefunden. Dem Gutachten hierzu ist zu entnehmen, dass auch wenn der geplante Parkplatz überwiegend außerhalb des Bodensanierungsgebietes liegt, die Parkplatzfläche kontaminiert ist.

Zu 3.) Die Verwaltung hat ein Ingenieurbüro beauftragt, die Bodensanierung mit dem STALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) abzustimmen. Die Sanierungsanordnung würde nun erwartet werden.

Zu 4.) Die Baumfällarbeiten wurden durch den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb aufgrund seiner Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung eingeleitet.

Zu 5.) Derzeit verfüge die Stadt über keine öffentlichen Liegeflächen, die für die Ansiedlung von Waldflächen ausgewiesen werden könnten. Auch von Seiten des LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie) gebe es derzeit keine Bestätigung zur Anerkennung von Aufforstungsflächen im Stadtgebiet Wismars. Grundsätzlich seien Kriterien wie die Lage und die Größe der notwendigen Ausgleichsfläche bzw. die Höhe der Kompensationsäquivalente ausschlaggebende Kriterien für die Wahl der Ausgleichsmaßnahme. Die Ausgleichsmaßnahme sei ebenfalls auf Vorschlag der Forstbehörde angedacht. Der Investor hätte sich nun für eine anerkannte Ausgleichsmaßnahme entschieden. Eine Reservierung der notwendigen Flächenanteile hätte durch ihn stattgefunden.

Zu 6.) Am äußersten nordöstlichen Rand des Geländes seien lediglich zwei Birken gefällt worden. Die Baumfällarbeiten hätten den Vereinsbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Der Hundesportverein sei über weitere Baumfällarbeiten bzw. bereits erfolgte Baumfällarbeiten, welche im Zuge der Erschließung des ehemaligen HEVAG-Geländes erfolgen,  informiert worden. Entsprechend der Verwaltung, seien durch die Verwaltung Maßnahmen erfolgt, um dem Hundesportverein eine räumliche Perspektive zu geben. Der Umzug des Vereins befinde sich in Umsetzung.