Sommerabende auch in Wismar genießen – gemäßigte Verlängerung der Außengastronomie-Zeiten erreichen!

22.08.2018 August 2018

 

 

 

Mit unserem Antrag in der Juni- und damit Sommersitzung der Bürgerschaft sollte der Bürgermeister gebeten werden zu prüfen, ob eine Sperrzeitenregelung für die Außengastronomie wie folgt erlassen werden kann.

  1. Für Betriebsstätten, die sich im Freien (z. B. Wirtschaftsgärten, Terrassen, Vorgärten, Freisitze auf Plätzen und Gehsteigflächen) oder in fliegenden Bauten (z. B. Zelten) befinden, wird die
  • tägliche Sperrzeit auf 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr,
  • die Sperrzeit in der Nacht von Freitag auf Sonnabend sowie Sonnabend auf Sonntag auf 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgesetzt.
  1. Freiluft-Musikdarbietungen jeder Art müssen um 22.00 Uhr beendet sein.
  2. Festlegung von orts-, saison- oder anlassbezogenen Ausnahmeregelungen

Flexiblere Arbeitszeiten, längere Ladenöffnungszeiten, längere und wärmere Sommer, die Sommerzeit mit spätem Dunkelwerden, die Regelungen zum Nichtraucherschutz haben in den letzten Jahren unser Freizeit- und Ausgehverhalten verändert. Gerne wird an warmen Sommerabenden lange im Freien gesessen und werden gastronomische Angebote aller Art genossen und auch erwartet. Die Gaststätten haben diesen Trend erkannt und ihr außengastronomisches Angebot bis in die späten Abendstunden ausgebaut. Auch aus Wismar ist das als attraktives Angebot für das abendliche Sommervergnügen nicht mehr wegzudenken.

Jedoch ist die derzeit angewandte zeitliche Begrenzung auf 22 Uhr an allen Tagen der Woche ein Ärgernis für Gäste und Gastwirte. Nicht nur junge Menschen beginnen gerade am Wochenende das abendliche Ausgehen erst ab 20 Uhr. Um sicherzustellen, dass die Außenplätze ab 22 Uhr nicht mehr genutzt werden, müssen die Gastwirte schon früh darauf hinweisen, dass Bestellungen außen nicht mehr entgegengenommen werden können. Für viele ist der Wechsel um 22 Uhr nach innen, wenn es gerade erst dunkel geworden ist, nur schwer nachvollziehbar.

Natürlich muss bei solchen Entscheidungen die Lage der Gaststätte und der Schutz der Anwohner berücksichtigt werden. Kein Scherz ist die Geschichte, dass ein Biergarten auf dem Lande wegen seiner Nähe zu einem Wohngebiet und ständigen Beschwerden eine automatische Berieselungsanlage installiert hat, die die Gäste zur festgelegten Uhrzeit vertreibt. Aber 23 Uhr an zwei Tagen (Freitag und Samstag) ist für nahezu jeden nachvollziehbar und auch zumutbar.

In vielen Regionen Deutschlands wurde entsprechend auf diesen Trend reagiert. Aus der Erläuterung des LImSchG NRW (Stand 2012): „Das Gesetz sieht jetzt eine Verlängerung der Öffnungszeiten für die Außengastronomie bis 24 Uhr vor. Die Gemeinden können den Beginn der Nachtruhe nur dann auf 22 Uhr vorverlegen, wenn es ihnen zum Schutz der Nachbarschaft, insbesondere in Wohn- und Mischgebieten, geboten erscheint. Die längeren Öffnungszeiten für die Außengastronomie gelten nur für Geräusche, die typisch für die Bewirtung sind, wie z.B. die Gespräche der Gäste oder Bedienungsgeräusche.“

Die in unserem Vorschlag aufgeführten Ausnahmeregelungen sollen zudem dazu dienen, individuell angemessene Lösungen zu finden (z.B. späterer Beginn der Sperrzeit in Gebieten ohne maßgebliche Wohnbebauung, Ausnahmen für singuläre Events wie z.B. Schweden- und Hafenfest, Campus Open, Public Viewing).

Leider hat der Bürgermeister trotz erkennbarer Unterstützung seitens aller Fraktionen wieder einmal wenig Engagement gezeigt, diesen Vorschlag umzusetzen. Vielmehr erhielten wir einige Zeit nach der Bürgerschaftssitzung schriftlich alle Gesichtspunkte, die dagegen sprechen.

Doch damit werden wir uns nicht zufriedengeben. Im Herbst wollen wir in Kontakt treten mit Gastwirten und mit Bürgern und uns (hoffentlich) zusammen stark machen für eine gemäßigte Verbesserung im Sommer 2019.